terça-feira, 26 de janeiro de 2016

RFB - Umsatz regelt die Besteuerung von Auslandsüberweisungen

Datum / Zeit: 2016.01.26 - 15.40.47
RFB - Umsatz regelt die Besteuerung von Auslandsüberweisungen
IN veröffentlicht heute sieht die Erhebung der Quellensteuer auf Erträge zahlen, gutgeschrieben, Mitarbeiter, geliefert oder im Ausland überwiesen

Wurde im Amtsblatt veröffentlicht heute, den 26. Januar, die RFB Normative Instruction 1611, die für die Erhebung der Einkommensteuer Quellensteuer auf Einkommen gezahlt, gutgeschrieben, Mitarbeiter, geliefert oder im Ausland überwiesen bietet.

Mit dem Ablauf der Befreiung auf Geldüberweisungen im Ausland an touristischen Leistungen bezahlen sollen, haben die Beträge überwiesen unter der Inzidenz der Einkommensteuer Quellensteuer (IRRF) bei einem Satz von 25% kommen. Wichtig ist, dass die Häufigkeit von IR nur in Fällen auftreten, in denen es Überweisungs Einkünfte, die, zum größten Teil, tritt im Fall der Zahlung von Service als zum Beispiel wird der Fall zur Zahlung von Hotel, Transport bezeichnet , Kreuzfahrtlinien und Reiseangebote.

Im Falle der Lieferung an Tickets direkt für Flug- oder Schiffs mit Sitz im Ausland gemacht zu kaufen, ist der Quellensteuersatz 15% und dürfen keine Auswirkungen, wenn das Heimatland des Unternehmens nicht zu besteuern Überweisungen nach Brasilien (Gegenseitigkeit ).

Das Ende der Steuerbefreiung nicht die Fälle, in denen es kein Auftreten von IR zu ändern oder nicht als Einkommenszahlung charakterisiert werden, wie im Falle der Übertragung Bank der gleichen Besitz Konten, oder weil es keine gesetzliche Regelung für die Erhebung der Quellensteuer, wie im Fall der Einfuhr von Waren.

Die Anweisung Staaten der Nichtanwendung im Fall von Überweisungen ins Ausland zu Bildungszwecken und zur Abdeckung von medizinischen Kosten für die Gesundheitsversorgung im Ausland, den Absender oder deren Hinterbliebene.

Im Jahre 1611 finden Sie hier.

Quelle: Bundesfinanz Brasiliens

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